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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 SB 61/08   

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https://dejure.org/2010,121868
LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 SB 61/08 (https://dejure.org/2010,121868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2010 - L 13 SB 61/08 (https://dejure.org/2010,121868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - L 13 SB 61/08 (https://dejure.org/2010,121868)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.10.2000 - 6 C 11.99

    Erstattung der Kosten eines ärztlichen Privatgutachtens nach erfolgreichem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 SB 61/08
    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: die Verfahrenssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001, 9 KSt 2/01, 11 A 13/97, JURIS-RdNr 3 und BVerwG, Urteil vom 25.10.2000, 6 C 11/99, JURIS-RdNr 12 mit weiteren Nachweisen - zur Parallelvorschrift § 80 VwVfG).

    Der Gesichtspunkt der Notwendigkeit bezieht sich auch auf die Höhe der Aufwendungen (BVerwG, 6 C 11/99, JURIS-RdNr 13).

    Untersuchungen erscheinen im Sinne der genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nur dann notwendig, wenn sie über die Erlangung von medizinischen Erkenntnissen für die Behandlung hinausgehend für die Entscheidung besonderer medizinischer Problemlagen bei der Entscheidung des Widerspruchsverfahrens von Bedeutung und unabhängig von den Erfordernissen der medizinischen Behandlung des Betroffenen auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sind (vgl BVerwG, Urteil vom 25.10.2000, 6 C 11/99 - zu den Kosten von Privatgutachten in einem Musterungsverfahren).

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 SB 61/08
    Ob die Aufwendungen eines Widerspruchsführers zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Auffassung des jeweiligen Widerspruchsführers, sondern danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage seine Interessen wahrgenommen hätte (vgl BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001, 9 KSt 2/01, 11 A 13/97, JURIS-RdNr 3 zum vergleichbaren Tatbestandsmerkmal in § 162 VwGO mit weiteren Nachweisen).

    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: die Verfahrenssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001, 9 KSt 2/01, 11 A 13/97, JURIS-RdNr 3 und BVerwG, Urteil vom 25.10.2000, 6 C 11/99, JURIS-RdNr 12 mit weiteren Nachweisen - zur Parallelvorschrift § 80 VwVfG).

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 10/87

    Notwendige Vertretung im Schwerbehinderten-Vorverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 SB 61/08
    (BSG, Urteil vom 08.10.1987, 9a RVs 10/87 JURIS-RdNr 15) Eine Leitlinie für die Aufklärungspflicht der Verwaltung, die ein Verschulden des Antragstellers ausschließt, findet sich in der Beratungspflicht des § 14 SGB I (BSG ebd).

    (BSG, Urteil vom 08.10.1987, 9a RVs 10/87 JURIS-RdNr 14) Eine Pflicht des Widerspruchsführers zur eigenständigen Veranlassung von Gutachten oder ärztlichen Attesten und die Veranlassung von ärztlichen Untersuchungen besteht daher nicht.

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 SB 61/08
    Im Widerspruchsverfahren vom jeweiligen Widerspruchsführer eingereichte ärztliche Atteste/ Befundberichte werden als Beweismittel beigebracht und von der Widerspruchsbehörde als Urkunden verwertet (BSG, Urteil vom 02.10.2008, B 9/9a SB 5/07 R, RdNr 15).
  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVs 22/84

    Erstattung von Aufwendungen - Verzinsung - Rechtsverfolgung im Vorverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 SB 61/08
    Erstattungsforderungen nach § 63 SGB X sind nicht zu verzinsen (BSG, Urteil vom 25.06.1986, 9a RVs 22/84).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - L 13 SB 92/11

    Widerspruchsverfahren - Kosten - Gutachten

    Abzustellen ist insbesondere darauf, ob die Einholung zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens und/oder zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 11. Februar 2010 - L 13 SB 61/08 - sowie LSG Niedersachsen, Beschluss vom 22. August 2001 - L 3 P 12/01 - und Bay. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 15 C 10.2937 - sowie OLG Saarland, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 9 W 131/11 - 21 -).
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